Malaysia: Wiederaufnahmeverfahren muss eine faire und sinnvolle Möglichkeit zur Umwandlung von Todesurteilen sein

Mit Erleichterung haben wir erfahren, dass die malaysische Regierung am 16. Juni 2023 im Amtsblatt zwei Gesetze zur Aufhebung der obligatorischen Todesstrafe und zur Einführung eines Wiederaufnahmeverfahrens für Personen, die zum Tode oder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden veröffentlichte. Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens der Gesetze fordert Amnesty International Malaysia die Regierung auf, die strikte Einhaltung aller Garantien für ein faires Verfahren und der internationalen Garantien im bevorstehenden Neuverhandlungsverfahren sicherzustellen, indem sie unter anderem dringend Klarheit über das Verfahren schafft.

Sie finden hier eine Stellungnahme von AI Malaysia

19. Juli 2023