Schwerpunkt der Eingabe an den UN-Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte sind zum Einen die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 6 von 2023 (Gesetz zur Schaffung von Arbeitsplätzen), das Anlass zur Sorge gibt, da da es von den bisherigen Umweltschutzmaßnahmen abweichen und eine Bedrohung für die Menschenrechtsverpflichtungen darstellt. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Rechte indigener Völker.